Vorgeschichte
Die Liegenschaft des heutigen Baselbieter Chinderhus wurde 1836 als Bauernhaus im Gebiet „Untere Fraurütti“ gebaut. Noch im 19. Jahrhundert sowie anfangs des 20. Jahrhunderts hatte es mehrmals den Besitzer gewechselt. Es wurde aber immer ein Bauernbetrieb aufrechterhalten. Da es im Laufe der Zeit zwei Küchen und etliche Zimmer aufwies, ist anzunehmen, dass in den späteren Jahren zwei Familien im Haus wohnten. Einzelne Besitzer des Bauernbetriebes besassen noch andere Güter in Langenbruck oder Umgebung, weshalb der Betrieb in Pacht gegeben wurde.
1931 ging das Haus in den Besitz einer deutschen Staatsbürgerin über. Unter dem Namen „Sascha-Heim“ entstand ein Kinderheim, das nach anthroposophischen Grundsätzen von zwei deutschen Damen geführt wurde. Später erhielt es den Namen „Sonnenheim“.
Während des Krieges, 1942, müssten die beiden Damen nach Deutschland zurück. Das Haus war anschliessend während zwei Jahren im Besitz der Bürgerschaftsgenossenschaft.
Im Jahr 1944 wurde das Haus von einem Deutschen gekauft, der auch danach noch Wohnsitz in Langenbruck hatte. Es blieb nur drei Jahre in seinem Besitz.
1947 stand das Kinderheim „Sonnenheim“ wieder zum Kauf frei. Das Haus wurde mehrfach erweitert und umgebaut.
Entstehung
Im Frühsommer 1947 nahmen Mitarbeiterinnen der vier Baselbieter Pro Juventute-Bezirke Arlesheim, Birsig, Liestal-Waldenburg und Sissach sowie anderer Fürsorge-Institutionen und Fürsorgerinnen des Kantons miteinander Kontakt auf, um zu beraten, wie dem Mangel an geeigneten Plätzen für Fürsorgekinder begegnet werden könnte. Mit dabei war auch Martha Glur aus dem Bezirk Liestal, die spätere Stifterin des Martha Glur-Fonds. Die Beteiligten waren sich einig, sie wollten ein geeignetes Heim im Baselbiet gründen. Martha Glur spielte dabei eine wesentliche Rolle. Hinter dem Heim sollte ein Trägerverein stehen. Kurz danach wurde dieser ins Leben gerufen.
Unter den 100 Mitgliedern des Vereins befanden sich nebst Privatpersonen auch Gemeinden, Armenkassen, Frauenvereine sowie Industrie- und Gewerbetreibende. Die Mitglieder:innen bezahlten entweder einen einmaligen Beitrag oder wiederkehrende Jahresbeiträge.
Die Geschäfte führte ein Vorstand. Ihm gehörten nebst Vertretern der Pro Juventute-Bezirke auch diverse Persönlichkeiten an: ein Regierungsrat, ein Kinderarzt, ein Pfarrer, ein Bankverwalter, ein Armeninspektor, der Direktor der Strafanstalt Liestal, Fürsorgerinnen, Lehrkräfte und andere. Insgesamt waren es 23 Personen.
Bald hielt eine kleine Kommission Ausschau nach einer geeigneten Liegenschaft. Sie entschied sich für das zum Kauf angebotene „Sonnenheim“ in Langenbruck. Das neue Heim sollte „Baselbieter Kinderheim Pro Juventute“ heissen. Dies wurde jedoch vom Zentralsekretariat in Zürich nicht akzeptiert. Sie wollten den guten Namen „Pro Juventute“ nicht für ein Heim mit ungewisser Zukunft freigeben. Der Vorschlag von Herrn Glur war hingegen allen genehm: „Baselbieter Chinderhus Langenbruck“.
Bereits im Oktober 1947 wurde der Heimbetrieb aufgenommen, vorerst allerdings nur in beschränktem Rahmen, da noch verschiedene Umbauarbeiten notwendig waren.
Finanzen
Die vier Pro Juventute-Bezirke beschlossen, zusammen CHF 20’000.00 an den Kauf der Liegenschaft beizusteuern. Ferner unterstützte der Kanton das Vorhaben, indem er während fünf Jahren jährlich CHF 10’000.00 aus dem Lotteriefonds zusicherte, unter der Bedingung, dass mindestens ein Mitglied der Regierung in der Verwaltung des Heims vertreten sein konnte. Daneben sollten auch Spenden der Industrie zur Finanzierung mithelfen. Im Sommer 1947 konnte die Liegenschaft gekauft werden.
Neben weiteren Geldspenden bekam das Chinderhus auch Naturalspenden in Form von Kleidern, Spielwaren, Lebensmitteln, etc.
Ab 1955 leistete der Kanton Baselland im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für gemeinnützige Kinderheime Beiträge an die Betriebskosten.
Kinder
Das Heim war in erster Linie für Säuglinge und Kleinkinder gedacht. So wundert es nicht, dass von den 91 Kindern, die das Heim während des ersten Jahres über kürzere oder längere Zeit bewohnten, nur gerade drei älter als 7 Jahre waren. Das Jüngste war einen Monat alt. Das Heim beschäftigte deshalb auch eine diplomierte Säuglingsschwester und eine Kindergärtnerin. In späteren Jahren waren es immer weniger Säuglinge. Schulpflichtige Kinder besuchten die Dorfschule Langenbruck. Die Aufenthaltsdauer war sehr unterschiedlich. Während die einen eine bis zwei Wochen im Heim waren, blieben andere über Monate und Jahre, einzelne sogar über 10 Jahre.
Der grösste Teil der Kinder stammte aus Baselland, gefolgt von Kindern aus Basel-Stadt und nur ein kleiner Teil kam aus anderen Kantonen. Viele Kinder wurden von Armenpflegen, wie die Sozialämter damals hiessen, Vormundschaftsbehörden (heute Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, Kesb) oder von privaten Fürsorgeinstitutionen eingewiesen. Manche kamen zur Erholung nach einer Krankheit, andere weil die Familienverhältnisse ein Verbleib im Elternhaus nicht erlaubten. Neben diesen «Fürsorgekindern» gab es auch «private» Kinder, die in Langenbruck zu Gast waren. Auch sie waren zum Teil aus gesundheitlichen Gründen dort. Andere verbrachten einfach einen Ferienaufenthalt, während die Eltern abwesend waren.
Während 17 Jahren wurden die Kinder von der gleichen Hausmutter betreut. Ihre Nachfolgerin leitete das Heim 14 Jahre bis zu dessen Auflösung.
Auflösung Kinderheim
Während gut 25 Jahren wurde das Heim mit einer durchschnittlichen Kinderzahl von 25 – 30 geführt. Mitte der 70er-Jahre wurde es immer schwieriger, diese Belegungszahlen zu erreichen. Fürsorgekinder wurden vermehrt in Pflegefamilien oder Grossfamilien untergebracht. Deshalb erfolgten Gedanken über eine Umstrukturierung des Heims. Gleichzeitig überprüfte die Erziehungsdirektion das gesamte Heimwesen im Kanton. Die finanzielle Unterstützung durch den Kanton war für die Zukunft nicht mehr gesichert, da eine Überkapazität an Heimplätzen vorhanden war.
In dieser schwierigen Zeit wurde der schwerfällige «Verein Baselbieter Chinderhus Langenbruck» aufgelöst und die «Stiftung Baselbieter Chinderhus Langenbruck» errichtet. Die Absicht war, mit dieser neuen Rechtsform das Haus für die Tätigkeit zum Wohle der Jugend im Sinne der Pro Juventute besser erhalten zu können.
Die Stiftung übernahm am 1. Juli 1979 Gebäude, Grund und Boden im Wert von CHF 294’500 sowie Aktiven und Passiven des Vereins.
Verschiedene Ideen zur künftigen Nutzung des «Chinderhus» wurden in der Folge geprüft: Grossfamilien, therapeutisches Kleinheim oder heilpädagogisches Kleinheim. Schliesslich wurde dem Regierungsrat ein Konzept zur Führung eines Kleinheims für Kinder aus Problemfamilien vorgelegt. Es dauerte einige Zeit bis zum Vorliegen des Entscheides. Die Studie über die Heimsituation des Kantons lag noch nicht vor. Fürs Chinderhus drängte jedoch die Zeit. Im Heim befanden sich Ende 1979 nur noch 5 Kinder. Eine Zwischenlösung musste gefunden werden. Das Haus sollte als Lagerhaus für Schulklassen genutzt werden. Die Erziehungsdirektion begrüsste diese Lösung. Sie war bereit, via Schulinspektorat das Haus in der Lehrerschaft bekannt zu machen und zu empfehlen. Ende März 1980 wurde das Heim definitiv geschlossen. Die letzten Kinder wurden in Pflegefamilien untergebracht.
Schul- und Ferienlagerhaus
Im Juni 1980 wurde ein Testlager durchgeführt. Das Haus erwies sich als geeignet. Es zeigte sich aber auch, dass noch einige bauliche Änderungen erforderlich waren. Im Laufe des Sommers wurden die nötigen Vorkehrungen getroffen. Ab Oktober 1980 konnte der Lagerbetreib aufgenommen werden. Das Haus erfreute sich wachsender Beliebtheit unter der Lehrerschaft.
Da der bedarf an Heimplätzen im Kanton weiter rückläufig war, wurde endgültig auf die Wiederaufnahme eines Heimbetriebes verzichtet. So wurde das als Zwischenlösung gedachte Konzept eines Lagerhausbetriebes zur bewährten definitiven Einrichtung.
In den folgenden Jahren wurde das Haus sukzessive einer gründlichen Renovation unterzogen. Bauliche Verbesserungen an der Grundsubstanz sowie Modernisierungen im Innen und Aussenbereich wurden vorgenommen. Das Haus ist heute sowohl für Kinderlager, Kurse sowie Probe-Wochenenden und Familienfeste gut eingerichtet. Durch die Vermietungen an Wochenenden für Feste, Probewochenenden, etc. wurde einem Rückgang an Lagervermietungen begegnet, da heute Lager häufig kürzer sind nicht mehr die Wochenenden betreffen. Dadurch konnte die Auslastung des Hauses gesteigert und die Fortführung des Lagerhausbetriebes gesichert werden.
Die Schul- und Ferienlager stammten grösstenteils aus Baselland und Basel-Stadt, ein kleiner Teil aus umliegenden Kantonen. Seit 2002 ist das „Baselbieter Chinderhus“ im Internet präsent. Dadurch können vermehrt auch Gäste aus anderen Regionen der Schweiz angesprochen werden.
Martha Glur-Fonds
Im Jahr 1982 starb die ehemalige Mit-Initiantin des „Baselbieter Chinderhus“, Martha Glur-Forster, im 94, Lebensjahr. Da sie weder Nachkommen noch Geschwister hatte, schloss sie die gesetzlichen Erben von der Erbfolge aus und vermachte den ganzen Nachlass in Form von Legaten. Nachdem sie in ihrem Testament eine lange Reihe von Privatpersonen und sozialen Institutionen als Legatempfänger aufführte, hiess es zum Schluss, den Rest des Vermögens vermache sie dem „Baselbieter Chinderhus Langenbruck“. Dieser Vermögensrest sollte aber mindestens CHF 20‘000.00 betragen. Ansonsten müssten die anderen Legate um den Fehlbetrag gekürzt werden. Das war jedoch nicht nötig, denn es verblieben nach der Verteilung noch CHF 188’00.00 übrig. Im Gedenken an die Spenderin wurde beschlosssen, dem Esszimmer den Namen „Martha Glur-Stube“ zu geben.
Pro Juventute beider Basel
Die verschiedenen Bezirke der Pro Juventute in den Kantonen Baselland und Basel-Stadt schlossen sich im Jahr 2009 zum Verein „Pro Juventute beider Basel“ zusammen. Da gemäss Statuten im Stiftungsrat des „Baselbieter Chinderhus“ Vertreter:innen der Pro Juventute-Bezirke vertreten sein mussten, wurde festgehalten, dass eine Person aus dem Vorstand des neu gegründeten Vereins „Pro Juventute beider Basel“ Teil des Stiftungsrates war.
Nach einer Strategieänderung der Stiftung „Pro Juventue Schweiz“ entschloss sich der Verein „Pro Juventute beider Basel“ seine Aktivitäten per Juni 2019 einzustellen und sich aufzulösen. Ein Teil des Restvermögens, gut CHF 400’000.00, wurde der Stiftung „Baselbieter Chinderhus“ übertagen.
Sowohl das Geld aus dem Martha Glur-Fonds sowie der Übertrag der Pro Juventute beider Basel sind heute zum grössten Teil für Erneuerungen und Anpassungen in und um das Haus investiert worden.
Quellen:
– Bericht von Burga Belser-Bardill, ehemalige Stiftungsratspräsidentin von 2005
– Staatsarchiv Baselland
– Protokolle und Jahresberichte des Vereins beziehungsweise der Stiftung
– Protokolle des Vereins „Pro Juventute beider Basel“
– mündliche Berichte diverser Einwohner:innen von Langenbruck